Heteronomie und Relativität in Schuldverhältnissen: zur Haftung des Herstellers im europäischen VerbrauchsgüterkaufrechtEnglish summary: In numerous European countries, producers are directly liable to the consumers for material defects. The Michael Hassemer develops a model for a standard model for the European law on the sale of consumer goods. Due to the doctrine of privity, contracts basically only have an effect on the contracting parties. Michael Hassemer shows that privity is based on the self-determination of the individual: contracting parties cannot produce legal effects autonomously vis-a-vis a third party who is also self-determined. Thus the privity of obligations prohibits heteronomous determination among equals. The inversion of this argument is that the heteronomous law of obligations is not subject to the principle of privity. The European Consumer Sales Directive is a positive mandatory law and thus to a large extent of a heteronomous nature. Using this insight, the author develops a model for producers' liability in Europe. German description: In zahlreichen Landern Europas haften Hersteller den Verbrauchern unmittelbar fur Sachmangel. Die Europaische Kommission hat dieses Modell auch fur die Richtlinie zum Verbrauchsguterkauf angedacht, bislang allerdings nicht verwirklicht. Grund hierfur ist der Relativitatsgrundsatz: Vertrage entfalten ihre Wirkungen grundsatzlich nur zwischen den Vertragsparteien. Obwohl das Relativitatsprinzip in allen europaischen Rechtsordnungen anerkannt ist, liegt sein genauer Gehalt bislang im Dunkeln: Im deutschen Recht geben der Vertrag zugunsten Dritter und der Vertrag mit Schutzwirkung fur Dritte Beispiele. Michael Hassemer zeigt, dass das Relativitatsprinzip seinen Grund in der Selbstbestimmung des Einzelnen hat: Vertragsparteien konnen nicht autonom Rechtswirkungen gegenuber Dritten erzeugen, die, ebenso wie sie, selbstbestimmt sind. Die Relativitat der Schuldverhaltnisse verbietet somit die 'Fremdbestimmung unter Gleichen'. Wenn der Relativitatsgrundsatz seine Wurzel im Autonomieprinzip hat, so muss dies im Umkehrschluss bedeuten, dass heteronomes Schuldrecht als nicht von den Parteien, sondern vom Gesetzgeber oder Richter hergestelltes Recht dem Relativitatsprinzip nicht unterliegt: Eine 'Fremdbestimmung unter Gleichen' liegt im Falle heteronomen Schuldrechts nicht vor. Das europaische Verbrauchsguterkaufrecht ist 'positiv zwingendes Recht' und damit uber weite Strecken heteronomer Natur. Hieraus entwickelt der Autor ein Modell der Herstellerhaftung fur Europa. Zugleich zeigt er die heute wesentliche Aufgabe des Privatrechts in der europaischen Rechtsentwicklung: Sein Instrumentarium muss sich dem heteronomen Zugriff auf das Vertragsrecht stellen. |
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Contents
Europäisches Verbrauchsgüterkaufrecht und Relativitätsprinzip | 5 |
Verträge zugunsten Dritter | 19 |
Außenwirkungen heteronomen Schuldrechts | 28 |
C | 36 |
F Heteronome Pflichten in vertraglichem Zusammenhang | 43 |
5 | 46 |
G Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte | 52 |
9 | 53 |
England Irland | 156 |
Belgien | 184 |
Portugal | 191 |
Adressaten heteronomen Gewährleistungsrechts für und wider | 198 |
Zur Untauglichkeit der Regresslösungen | 205 |
G Lösung des Regressproblems durch die Herstellerhaftung? | 213 |
J Praktikabilität und Prozessökonomie | 219 |
Konstruktion | 241 |
H Berufshaftung Gutachterhaftung | 67 |
Doppelte Beschränkung des Relativitätsgrundsatzes | 81 |
13 | 85 |
Öffentliche Äußerungen Werbeangaben | 94 |
F Zwang Information Binnenmarkt Stützradtheorie | 100 |
w w w | 120 |
52 | 125 |
81 | 131 |
Positiv zwingendes Recht in Vertragsketten Raupentheorie | 149 |
Teilnahme am fremdem Vertrag | 249 |
Akzessorietät | 256 |
Griechenland | 259 |
Rechtsfolgen | 271 |
K Gläubiger | 278 |
Alte Prinzipien für neues Recht | 288 |
Italien | 293 |
Register | 303 |
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