Heidelbergische Jahrbücher der Literatur, Volume 49

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Mohr und Zimmer, 1856
 

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Popular passages

Page 770 - Sed profecto fortuna in omni re dominatur; ea res cunctas ex lubidine magis quam ex vero celebrat obscuratque.
Page 804 - ELEMENTS OF THE LAWS, Or Outlines of the System of Civil and Criminal Law in Force in the United States, AND THE SEVERAL STATES OF THE UNION.
Page 248 - Gutachten, abgegeben zu Padua im Jahre 1631 von Johannes Rhodius. Aus einer Handschrift der hamburger Stadtbibliothek abgedruckt ; nebst einigen den Verfasser betreffenden und anderen Erläuterungen von Friedrich Lorenü Hoffmann.
Page 487 - Si quis bovem etc. per furtum perdiderit, et eum, dum per vestigium sequitur, fuerit consecutus usque in tres noctes : ille qui eum i! i teil, emisse aut cambiasse dixerit: et proclamaverit ille, qui per vestigium sequitur, res suas per tertiam manum : non debet agramire". Der Sinn dieser Stelle würde sonach sein: ..Wenn der Bestohlene, der Spur der gestohlenen Sache folgend, diese innerhalb dreier Nächte einholt; derjenige aber, der mit der Sache betreten wird, behauptet (dixerit), sie gekauft...
Page 521 - eine sonst in guter Zeit fast unerhörte Art der Abkürzung mittelst des Anfangs- und Endbuchstabens.
Page 485 - Si quis bovem aut caballum vel qualibet animal per furtum perdiderit et eum dum per vestigium sequitur fuerit consecutus usque in tres noctes, ille qui eum ducit emisse aut cambiasse dixerit vel proclamaverit: ille qui per vestigium sequitur res suas per tercia manu debet agramire...
Page 284 - ... eines grossen Kontinentes ausmachten, der über die Atlantis bis nach Amerika hinüberreichte 3) . Weiter entwickelt derselbe Forscher, dass wahrscheinlich zur miocänen Zeit ein grosses Festland, die Atlantis, von den Westküsten Europas nach den Ostküsten von Amerika sich erstreckte, im Norden bis Island, im Süden in einzelnen Ausläufern bis in die Gegend der atlantischen Inseln reichte. Zwischen diesen und dem afrikanischen Festlande müsste aber ein Meeresarm bis zur Bay von Biscaya sich...
Page 683 - ... die zeitgenofsen hervorgebracht, davon giebt die sage kunde. man kann sagen, sie feiert in Günther den ersten fürsten der ein reich in Deutschland aufgerichtet, wie in Irnfried von Thüringen den zweiten, in Hugdietrich und Wolfdietrich den dritten und vierten (zeitschr. fda 6, 435 f.). Was Jacob Grimm gesch. der d. spr. 704 f. über das burgundische königsgeschlecht sagt ist mir unbegreiflich. die frage ist ob die worte des chronisten, Huni illum cum populo suo ac stirpe deleverunt, strenger...
Page 596 - Abdrücke würden strenge, doch nicht sklavisch nach den Urschriften besorgt, die Abweichungen stets in den Noten oder Einleitungen bemerkt Die Fülle des Stoffes, sowie die Erwägung, dass es auch nicht nöthig erscheint, sämmtliche vorhandene Quellenschriften in ihrem ganzen Umfange an das Licht zu fördern, hat zu dem Beschlüsse geführt, solche, welche sich dazu eignen, in der Form von Erörterungen...
Page 92 - bei allem Denken die Annahme übersinnlicher Dinge auszuschliessen." Er versteht unter „übersinnlichem Dinge" dasjenige, „was an sich oder durch seine eigene Beschaffenheit nicht wahrnehmbar oder übersinnlich (sie) sein soll.

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